Nun hat die große Koalition das Arzneimittelpaket auf den Weg gebracht. Zum 1.April des Jahres kommt die Bonus-Malus-Regelung für Ärzte. Ab diesem Zeitpunkt sollen Ärzte dafür belohnt werden, wenn sie die staatlich festgesetzten Verordnungsmargen unterschreiten, aber bestraft werden wenn sie die festgesetzten Margen überschreiten. Das ist nichts anderes als die Einführung des Provisionsgedankens, wie man ihn von Versicherungs- und Arzneimittelvertretern kennt.

Und wie vereinbart sich das dann mit dem hippokratischen Eid?

Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.

Gar nicht!

Drängen die Patienten beim Arzt auf die Verordnung eines besonders preisgünstigen Präparates, sollen die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten auf die Zuzahlung zu verzichten.

Ebenso zum 1. April tritt das Verbot von Naturalrabatten in Kraft. Gespräche zwischen Pharmaaussendiensmitarbeitern und Apothekern über “1 plus 5″ oder “1 plus 10″ bei Abnahme einer größeren Menge von Arzneimitteln wird es dann nicht mehr geben. Jedenfalls offiziell nicht. Nach dem letzten Arzneimittelskandal darf man gespannt sein, was sich die Pharmaindustrie dann einfallen lässt um sich im härter werdenden Wettbewerb zu behaupten.