Wie einer Pressemeldung von dpa zu entnehmen ist, hat der Leiter des Instituts für Tiergesundheit, Prof. Dr. Thomas C. Mettenleitner “zwei harte Argumente” genannt, die dagegen sprechen, Nutzgeflügel gegen die Vogelgrippe zu impfen.

1. Bei einer Impfung würden sich erkrankte und geimpfte Tiere nicht mehr auseinander halten lassen.

2. Die Logistik der Impfung sei schwierig, weil sichergestellt sein müsse, dass alle Tiere eines Bestandes geimpft würden und diese Impfung bei allen Tieren im Abstand von zwei bis drei Wochen wiederholt werden müsse.

Prof. Mettenleitner führte zwar aus, dass in seinem Institut an einem sogenannten Marker-Impfstoff, der geimpfte von ungeimpften infizierten Tieren unterscheidbar macht gearbeitet würde. Er sagte allerdings nicht, dass dieser Impfstoff bereits im August vergangenen Jahres soweit war, dass erste Versuchsreihen erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Mit diesem Impfstoff geimpfte Tiere lassen sich von virusinfizierten Tieren unterscheiden.

Durch die Möglichkeit der Impfung über Spray, Augentropfen oder das Trinkwasser ist eine leichte Erreichbarkeit der Tiere auch in großen Haltungen gegeben.

Damit gäbe es ja nun keine Argumente gegen eine Impfung des Nutzgeflügels mehr. Zumal eine niederländische Studie bestätigt, dass eine Vogelgrippe-Impfung nicht nur Geflügel vor der Krankheit schützt, sondern auch die Ausbreitung der Tierseuche effektiv eindämmen kann. Die Studie bestätigt auch, dass sich mit der Impfung ein Vogelgrippe-Ausbruch im Keim ersticken lässt.

Hat man nun im Institut für Tiergesundheit geschlafen und den Impfstoff noch nicht fertig gestellt, oder stecken politische Gründe dahinter, weil es möglicherweise billiger ist die Nutztierbestände zu keulen und die Entschädigungen an die Geflügelhalter aus dem EU-Fonds zu bezahlen, anstatt ein Exportverbot von Geflügelprodukten von der EU zu kassieren?

Sieht fast so aus.

Wie der Spiegel in seiner Onlineausgabe berichtet regelt in Deutschland das Tierschutzgesetz mögliche Entschädigungszahlungen beim Ausbruch einer Seuche. Per Gesetz sind die Höchstsätze festgelegt, mit denen die Landwirte pro Tier, das “auf
behördliche Anordnung” um die Ecke gebracht wurde, rechnen können. Für ein Federviech bekommen sie 51 Euro, ein Schwein bringt maximal 1278, ein Rind 3068 Euro. Steht der Stall auf behördliche Anordnung leer und der Bauer kann keinen Ertrag
erwirtschaften, kann er sich nur mit einer Ertragsausfallversicherung vor finanziellen
Verlusten schützen. Kosten, die bei der Verwertung und Tötung der Tiere entstehen werden extra erstattet.

Damit diese Versicherung greift, müssen die Landwirte ihre Tier anmelden und Beiträge
zahlen. Die liegen so bei 2,33 Cent für ein Masthähnchen, 2,1 Cent für eine Legehenne und knapp 27 Cent für ein Putenhähnchen. Die Entschädigungen tragen das Land und die Tierseuchenfonds jeweils zur Hälfte. Auch auf Rügen gilt diese Regelung, obwohl hier vorsorglich gesunde Tiere getötet wurden. So jedenfalls verlautet es aus dem Bundeslandwirtschaftsminsterium.

Rechnen wir mal nach: Bauer Kliewe auf Rügen hat seine 2000 Federviecher um die Ecke gebracht. Für jedes tote Tier bekommt er 51 Euro. Macht 102.000 Euro. Zuzüglich der Kosten, die bei der Verwertung und Tötung der Tiere entstehen.