Kompetenzerhöhung der Pharmaberater
Unserem Gesundheitssystem geht es schlecht. Es wird darum gerungen.
Den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind die Pharmaberater schon lange ein Dorn im Auge, weil sie die Ärzte in ihrem Verordnungsverhalten beeinflussen, zum Profit der Pharmaindustrie, zum eigenen Profit und zum Nachteil der Versicherungsgemeinschaft der gesetzlich Versicheren. Die Pharmaunternehmen investieren in ihre unentbehrlichen Pillenflüsterer alleine in Deutschland 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Das ergibt 72 Euro pro Vertreterbesuch.
Der “Berufsverband der Pharmaberater” (BdP) befürchtet sogar, dass die KVen und die KBV den Zugang zu den niedergelassenen Ärzten unterbindet, was einem Berufsverbot für Pharmaberater gleichkommt und sieht als Konsequenz, dass die Arzneimittelsicherheit und Einnahmequalität gefährdet ist. Der Patient als Kunde (wessen Kunde?) sei in Gefahr.
Das Arzneimittelgesetz § 75 beschreibt den Status des Pharmaberaters wie folgt:
Erforderliche Sachkenntnis des Informationsbeauftragten, Pharmaberaters
“(1) Pharmazeutische Unternehmer dürfen nur Personen, die die in Absatz 2 bezeichnete Sachkenntnis besitzen, beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel im Sinne des §2 Abs. 1 oder Abs.2 Nr.1 fachlich zu informieren (Pharmaberater). Satz 1 gilt auch für eine fernmündliche Information. Andere Personen als in Satz 1 bezeichnet dürfen eine Tätigkeit als Pharmaberater nicht ausüben.
(2) Die Sachkenntnis besitzen
1. Apotheker oder Personen mit einem Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder der Veterinärmedizin abgelegte Prüfung,
2. Apothekerassistenten sowie Personen mit einer abgeschlossenenen Ausbildung als technische Assistenten in der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder der Veterinärmedizin,
3. Personen, deren Ausbildung oder Weiterbildung durch Rechtsverordnung nach Absatz3 als ausreichend anerkannt ist.”
In § 76 AMG, sind die Pflichten des Pharmaberaters geregelt:
(1) Der Pharmaberater hat, soweit er Angehörige der Heilberufe über einzelne Arzneimittel fachlich informiert, die Fachinformation nach § 11a vorzulegen. Er hat Mitteilungen von Angehörigen der Heilberufe über Nebenwirkungen und Gegenanzeigen oder sonstige Risiken bei Arzneimitteln schriftlich aufzuzeichnen und dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.
(2) Soweit der Pharmaberater vom pharmazeutischen Unternehmer beauftragt wird, Muster von Fertigarzneimitteln an die nach § 47 Abs. 3 berechtigten Personen abzugeben, hat er über die Empfänger von Mustern sowie über Art, Umfang und Zeitpunkt der Abgabe von Mustern Nachweise zu führen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Von diesen gesetzlichen Vorgaben sind Pharmaberater von heute meilenweit entfernt - leider.
Mir stellt sich die Frage, was ein Pharmaberater heute noch mit “Arzneimittelsicherheit und Einnahmequalität” zu tun hat, wo es doch in der Arztpraxis ums knallharte Verkaufen geht. In den knapp 3 Minuten, die der Pharmaberater im Durchschnitt in der Arztpraxis hat, bleibt für ausführliche Beratungen kaum Zeit. Den Beratungsauftrag, den der Pharmaberater mal hatte, der ist einer knallharten Marketingstrategie der Pharmaunternehmen gewichen. Da bleibt das UAW-Meldeformular auch schon mal in der Tasche, falls es der Pharmaberater überhaupt dabei hat. Thomas Ebeling, Pharmachef beim Schweizer Gesundheitskonzern Novartis und Vorgesetzter von weltweit 18100 Pharmareferenten beschreibt ihre Rolle so: “Überspitzt ausgedrückt, stellt der Ärztebesucher unsere Werbesendung dar. Er muss genau dieselben Botschaften rüberbringen wie ein Fernsehspot.” Rudolf Preßer, Leiter Außendienst ZNS bei Merz Pharmaceuticals, Frankfurt, sagt ganz deutlich: “Ein Pharmareferent muss, egal in welchem Umfeld er arbeitet, wissenschaftlich kompetent sein, doch die verkäuferische Qualität muss klar im Vordergrund stehen”.
Damit dies auch in Zukunft so bleibt und der “schöne Beruf des Pharmaberaters” erhalten bleibt, bringt der BdP die Beratungsfunktion des Pharmaberaters ins Spiel, das klingt ja auch ethischer, als z. B. “Reisender in Sachen Pharmamarketing,” so müsste ein Pharmaberater von heute nämlich heissen. Jahrelang hat sich der BdP nicht um die Belange der Pharmaberater gekümmert und kaum ein Pharmaberater kennt diesen Berufsverband. Nun plötzlich bezeichnet der BdP die Qualität der Ausbildung zum “gepr. Pharmareferenten” als verbesserungswürdig.
Um das zu ändern hat sich der Verband neuerdings die Existenzsicherung der Pharmaberater und wohl auch seine eigene auf die Fahnen geschrieben. Unter dem Titel “Kompetenzerhöhung des deutschen Pharma-Außendienstes und Sicherung der Arbeitsplätze” bietet der BdP für Pharmaberater z. B. zertifizierte Weiterbildungen zum/zur „Health-Manager/in Pharma“ an. In Verbindung mit der FH-Hannover und dem zypriotischen Frederick-Institute of Technology soll auch ein Bachelor-Abschluss zu erreichen sein. Bezahlt werden muss diese Ausbildung wohl vom Pharmaberater selbst, einschliesslich der investierten Zeit, ich glaube kaum, dass die Pharmaindustrie ihrem Aussendienst diese Weiterbildungen sponsert. Dem Arzt wird es egal sein, ob da ein Pharmaberater/referent, “Health-Manager Pharma,” ein “Bachelor” bzw. eine “Bachelorette” mit zypriotischer Anerkennung auf der Matte steht. Das Ziel wird das Gleiche bleiben, Pharmamarketing beim niedergelassenen Arzt und Einflussnahme auf die Arzneimittelverordnungen des Arztes zum Profit der Pharmaindustrie und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Und dafür ist ein Einsatz von firmenabhängigen Pharmaberatern und wie die noch alle heissen mögen, nicht zwingend nötig.
