Künftige Kostensteigerungen im Gesundheitssystem sollen nach dem Reformkompromiss der Koalition von Steuerzahlern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt werden. In den 54-seitigen «Eckpunkten zu einer Gesundheitsreform 2006» streben Union und SPD an, solche Steigerungen möglichst zu begrenzen. Wesentliche Punkte sind u. a:

Für Arzneimittel wird eine Preisverordnung nach Höchstpreisen entwickelt. Apotheker sollen niedrigere Preise vereinbaren können. Werden so nicht 500 Millionen gespart, tragen die Apotheker die Differenz durch einen Kassenrabatt. Apotheker sollen verstärkt einzelne Tabletten abgeben dürfen. Die Kosten-Nutzen-Bewertung für Arzneimittel wird erweitert. Bei teuren Therapien müssen Ärzte eine zweite Meinung einholen. Die 15.000 Pharmareferenten, die Ärzte beraten, sollen nicht mehr wie heute umfangreiche Daten über deren Verordnungsverhalten bekommen. Heime dürfen nicht verbrauchte Mittel an andere Patienten abgeben.

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Es ist ein Unding, dass Pharmaberater genaustens Bescheid wissen, welche Ärzte welche Arzneimittel in welcher Menge in welchem Zeitraum verordnen und die Pharmaindustrie diese Daten dazu missbraucht um die Ärzte in ihrem Verordnungsverhalten zu beeinflussen.